Elektronisches Waffenhandelsbuch MS 2.0
 


AGB

§ 1 Anbieter

  • magnussoft Deutschland GmbH
  • Zur Linde 7
  • 01723 Kesselsdorf
  • E-Mail: post@magnussoft.de
  • Geschäftsführer: K. Bernecker
  • Handelsregister: Amtsgericht Dresden HRB 23200
  • USt-Identifikationsnummer : DE814242673

 

§ 2 Vertragsschluss und anwendbares Recht

  1. Die in der Internetpräsentation enthaltenen Angaben sind freibleibend.
  2. Sie können bei der Bestellung zwischen folgenden Sprachen wählen: Deutsch / Englisch
  3. Der Käufer hat bei einigen Titeln die Wahl zwischen einem Erwerb „als Download“ oder „per Versand als physikalisches Medium (Boxed)“, bei anderen Titeln wird nur eine der beiden Versandarten angeboten. Zum Abschluss eines jeden Kaufvertrages hat der Käufer zunächst den Warenkorb aufzurufen, eine von mehreren Möglichkeiten ist das Anklicken des Buttons „Mein Warenkorb“. Dort werden die ausgewählten Produkte unter Angabe des Einzelpreises, Menge und Zwischensumme angezeigt. Ebenfalls ersichtlich sind die für einen Versand (Boxed) der im Warenkorb ausgewählten Softwaretitel anfallenden Versandkosten. Mit Anklicken des Buttons „Zur Kasse gehen“ wird der Kaufvorgang gestartet. Eine Angabe der Kunden-Rechnungsadresse und ggf. abweichender Lieferadresse ist als nächster Schritt obligatorisch. Nach bestätigen „Weiter“-Button gelangt der Käufer zur Auswahl einer Zahlungsart. Vor Abschluss der Bestellung hat der Käufer durch die angezeigte Bestellübersicht die Möglichkeit, seine Auswahl der zu erwerbenden Produkte zu überprüfen. Änderungen zu allen Schritten können, bis zum endgültigen Abschluss der Bestellung,  jederzeit durch einen Klick auf „Mein Warenkorb“ vorgenommen werden. Nach Bestätigen der Checkboxen zur Akzeptanz dieser AGB und der Datenschutzerklärung kann die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig Bestellen“ rechtsgültig abgeschlossen werden, sodass durch Betätigen dieses Buttons zwischen magnussoft Deutschland GmbH und dem Käufer ein Vertrag über die Lieferung der ausgewählten Software per Download oder Versand (Boxed) zu Stande kommt. Nach erfolgtem Bestellvorgang  erhält der Käufer eine Bestätigungsmail. Wurde als Lieferung eine Downloadversion gewählt, wird dem Käufer nach Abschluss der Bestellung ein Download-Link incl. Keycode (Lizenzschlüssel) per Email zugestellt, durch dessen Anklicken der Download der jeweiligen Software gestartet werden kann. Registrierten Käufern wird der Download-Link zusätzlich im Benutzeraccount des Käufers unter dem Menüpunkt „Meine Bestellungen“ angezeigt. Die Software wird durch Klicken des "Speichern"-Buttons des erscheinenden Dialogfensters im Zuge des Downloads auf dem Rechner des Käufers oder einem entsprechenden Massenspeicher abgelegt und kann von dort aus installiert werden.
  4. Diese Geschäftsbedingungen können Sie durch Anklicken des Buttons "speichern" als Microsoft Word-Dokument auf einem von Ihnen gewählten Datenträger (z.B. auf der Festplatte Ihres Rechners) speichern.
  5. Nach Verlassen der Bestellebene ist Ihre Bestellung beim Anbieter im Internet nicht mehr abrufbar. Der Anbieter speichert und verwendet die ihm so übermittelten Angaben zur Abwicklung des gewünschten Kaufvertrages.
  6. Der Anbieter wird bei Einverständnis die Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Bestätigung erfolgt an die von Ihnen im Bestellformular angegeben E-Mail-Adresse. Sobald diese Bestätigung unter der angegebenen E-Mail-Adresse abrufbar ist, ist der Vertrag zustande gekommen.
  7. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
  8. AGB des Erwerbers finden keine Anwendung.


§ 3 Widerrufsrecht/Widerrufserklärung (ehemals Rückgaberecht)

Kunden, die Software nicht für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beziehen, haben ein Widerrufsrecht, entsprechend der Widerrufs- und Rückgabebelehrung.

  1. Die zweiwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist beginnt mit dem Eingang der Software beim Kunden.
  2. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin die Pflichten des Anbieters gem. § 312 c und § 312 e BGB erfüllt sind. Anderenfalls beginnt die Widerrufs- und Rückgabefrist, sobald diese Informationspflichten erfüllt sind.
  3. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht,
    - bei einem Vertrag über die Lieferung von Software mittels eines Datenträgers, sobald der gelieferte Datenträger vom Kunden entsiegelt (geöffnete Originalverpackung) worden ist,
    - bei Software, die zum Download zur Verfügung gestellt wird, mit dem Beginn des Herunterladens der Software.
  4. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate nach dem Eingang der vertragsgegenständlichen Software an den vom Kunden gewünschten Ort. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Widerrufsfrist wegen unzureichenden oder verspäteter Informationen gem. § 3 (3) nicht beginnt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.



§ 3.1 Widerrufsrecht/Widerrufserklärung fremder Anbieter

Mit Einstellung des Firmeneigenen, direkten Verkaufs ab 01.06.2014 gelten die Widerrufsrechte/Widerrufserklärungen der jeweiligen Händler!


§ 4 Gegenstand und Form der Lieferung

  1. Sie erhalten die vertragsgegenständliche Software in ausführbarer Form (Objektcode) gemeinsam mit der dazu vom Anbieter freigegebenen Dokumentation.
  2. Die Software hat die in der Dokumentation angegebene Funktionalität. Sie können diese Dokumentation der Funktionalität schon vor Vertragsschluss in dieser Internetpräsentation auf den entsprechenden Seiten einsehen.
  3. Die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung entweder durch Versand eines Datenträgers an die von Ihnen im Bestellformular angegebene Lieferadresse, oder durch Übermittlung eines Schlüssels zum Download an die im Bestellformular angegebene Liefer-E-Mail-Adresse.
  4. Eine Hardcopy der Dokumentation wird nicht mitgeliefert. Die Dokumentation besteht im Wesentlichen aus elektronischen Hilfen.
  5. Die Installation der Software ist nicht Gegenstand des Vertrages.


§ 5 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt Ihnen mit Bezahlung der vereinbarten einmaligen Vergütung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software auf Dauer ein.
  2. Ein "Exemplar" der Software berechtigt zur Nutzung auf gleichzeitig maximal einem (1) Ausgabegerät/Arbeitsplatz.
  3. Wollen Sie die Software auf mehr als einem Ausgabegerät nutzen, muss das Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden. Für die Erweiterung der Nutzungsrechte ohne erneute Lieferung der Software gilt die gesonderte Preisliste des Anbieters für Nutzungsrechtserweiterungen. Eine spätere Erweiterung des Nutzungsrechtes ohne erneute Lieferung löst keine erneute Gewährleistung aus.
  4. Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software an mehr als einem Ausgabegerät pro erworbenem Softwareexemplar ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Übernutzung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Vereinbarung über die Erweiterung der Nutzungsrechte zu erzielen. Für den Zeitraum der Übernutzung, d.h. bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung sind Sie verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der Preisliste des Anbieters zu bezahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilen Sie die Übernutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der in Anspruch genommenen Nutzung entsprechend der Preisliste des Anbieters fällig.
  5. Sie sind nicht berechtigt, über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, d.h., soweit dies nicht für eine Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist, die Software zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten.
  6. Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen weder entfernt noch verändert werden.
  7. Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes zulässig, d.h., unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten Exemplars sind Sie berechtigt, durch Übermittlung der Software an einen Dritten diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen dem Anbieter und ihnen bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen. Sie sind verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten diesem sämtliches Material zu der vertragsgegenständlichen Software zu übergeben und die Software auf bei Ihnen verbleibenden Datenträgern zu löschen.
  8. Nutzungsrechte Download
  9. Der Käufer erwirbt an der von ihm gegen Entgelt heruntergeladenen Software ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Zum Zwecke der Installation darf der Käufer die Software vom Downloadportal auf die Festplatte oder ein vergleichbares Speichermedium seines Computers speichern. Die Nutzung auf mehreren Computern (PC, Laptop, etc.) gleichzeitig ist dem Käufer nicht erlaubt. Der Käufer ist berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken durchzuführen. Die Weitergabe sowohl der Software als auch des Lizenzschlüssels an einen Dritten ist nur zulässig, wenn der Käufer sämtliche in seinem Besitz befindliche Versionen der Software einschließlich sämtlicher etwaiger Sicherungskopien und der dazu gehörigen Lizenzschlüssel, vollständig und endgültig löscht. Mit der Weitergabe der Software und des Lizenzschlüssels an einen Dritten erlischt das Recht des Käufers, die Software und den Lizenzschlüssel zu nutzen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 6 Vergütung

  1. Die angegebenen Preise gelten jeweils inkl. der gesetzlichen USt.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, die ihm übermittelten Daten soweit für das Inkasso durch Dritte erforderlich, an diese weiter zu leiten (s. auch § 2 Ziff. 5).
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Anbieter das Recht an den Vertragsgegenständen vor. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, wenn er vom Vertrag zurücktritt z.B. wegen des Zahlungsverzugs des Kunden, die weitere Nutzung der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen. Sollte vor der vollständigen Bezahlung der vertragsgegenständlichen Software ein Dritter Zugriff auf das Vorbehaltsgut nehmen, sind Sie verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt des Anbieters zu informieren und den Anbieter sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.
  4. Zur Bezahlung stehen folgende Methoden zur Verfügung:
  • Bezahlung mittels Sofortüberweisung.de. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsbedingungen von Sofortüberweisung.de. Zu den AGB von Sofortüberweisung.de.
  • Bezahlung mittels Paypal. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsbedingungen von Paypal. Zu den AGB von Paypal.
  • Bezahlung mittels Lastschrift
  • Bezahlung mittels Kreditkarte.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 7 Sach- und Rechtsmängel

  1. Mit dem Softwarepaket bzw. dem Download erhalten Sie die Software frei von Sach- oder Rechtsmängeln.
  2. Ein Sachmangel ist gegeben, wenn sich die Software nicht zu der Verwendung eignet wie in der Dokumentation beschrieben, die auf dieser Internetpräsentation enthalten ist und mitgeliefert wird bzw. mit herunterladbar ist. Der Anbieter prüft laufend, dass hinsichtlich der Funktionsweise und Eigenschaften der Software an anderer Stelle keine über die Dokumentation hinausgehenden Versprechungen gemacht werden. Sie können daher davon ausgehen, dass solche über die Dokumentation hinausgehende Beschreibungen der Software nicht vom Anbieter stammen und diesem auch nicht bekannt sind. Sollten solche Beschreibungen der Software, in denen Funktionen und Eigenschaften der Software behauptet werden, die in der Dokumentation nicht beschrieben sind, zu Ihrer Kenntnis gelangen, informieren Sie bitte den Anbieter.
  3. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte nach Übergabe der Software nicht wirksam eingeräumt sind.
  4. Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln der Software verjähren regelmäßig in zwei Jahren. Hat der Anbieter den Sachmangel arglistig verschwiegen, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen dieses Mangels drei Jahre. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Zahlung der Vergütung insoweit verweigert werden, als Sie auf Grund eines Rücktritts oder einer Minderung dazu berechtigt wären.
  5. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Softwarepakets bzw. bei einer Downloading-Vereinbarung, sobald Sie den für das Download erforderlichen Schlüssel erhalten haben.
  6. Zur Verbesserung der Software und zur Beseitigung von Fehlern bittet der Anbieter darum, auftretende Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung und möglichst schriftlich dem Anbieter zu melden. Dabei sollten Sie, soweit möglich, auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.
  7. Werden dem Anbieter während des Laufs der Verjährungsfrist Mängel gemeldet, wird dieser kostenlos eine Nacherfüllung vornehmen.
  8. Im Rahmen der Nacherfüllung wird Ihnen die korrigierte Software nochmals in der vereinbarten Art und Weise geliefert. Eine Fehleranalyse und -beseitigung auf Ihrem System vor Ort findet nicht statt. Der Anbieter übernimmt die im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Für die Installation bleiben Sie selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt im Rahmen seiner Verpflichtungen bei Sach- oder Rechtsmängeln insbesondere nicht die Installation der Software vor Ort. Soweit eine Änderung des Programms im Rahmen der Nacherfüllung erfolgt, nimmt der Anbieter die erforderlichen Anpassungen der Dokumentation kostenlos vor.
  9. Nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist zur Nacherfüllung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
  10. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn
    a) der Anbieter beide Arten der Nacherfüllung verweigert, auch wenn er dazu wegen den dadurch entstehenden Kosten berechtigt ist oder
    b) die Nacherfüllung unmöglich ist oder
    c) Ihnen die Nacherfüllung unzumutbar ist oder
    d) die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Software oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
  11. Sie sind zum Rücktritt nicht berechtigt, wenn der Mangel unerheblich ist. Sie können in diesem Fall auch nicht Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen.
  12. Im Falle des Rücktritts sind gezogene Nutzungen zu ersetzen. Der Nutzungsersatz wird auf Grundlage einer vierjährigen linearen Abschreibung des Kaufpreises errechnet.
  13. Durch die Minderung wird der Kaufpreis um den Betrag herabgesetzt, um den der Mangel den Wert der Software gemessen am Kaufpreis, mindert. Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Betrag ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Bei Minderung ist der bereits über den geminderten Kaufpreis bezahlte Betrag zu erstatten.
  14. Stellt sich heraus, dass ein gemeldetes Problem nicht auf einen Mangel der Software zurückzuführen ist, ist der Anbieter berechtigt entstandenen Aufwand zur Analyse und Beseitigung des Problems zu berechnen, wenn Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
  15. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an der Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Änderungen vorgenommen werden, oder wenn die Software in anderer als in der vorgesehenen Art oder Softwareumgebung einsetzt wird, es sei denn, Sie weisen nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

 

§ 8 Begrenzung der Schadensersatzhöhe

  1. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach begrenzt entsprechend diesem § 8.
  2. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
  3. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters der Höhe nach unbegrenzt.
  4. Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
  5. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter, wenn keiner der in 8 (2) - 8 (4) genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  6. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  8. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verlorengegangen wären.

 

§ 9 Produktaktivierung/Keycode (Lizenzschlüssel) beim Download

  1. Insofern die Software zur uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit eine Produktaktivierung erfordert, erhält der Käufer mit der Mail zum Downloadlink einen Keycode (Lizenzschlüssel). Dieser kann auch im Benutzeraccount unter dem Menüpunkt „Meine Downloads“ unter der Bezeichnung „Seriennummer“ eingesehen werden.
  2. Der Käufer hat sicherzustellen, dass der ihm überlassene Lizenzschlüssel nicht in die Hände Dritter gelangt. Er hat ihn vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Eine Ausnahme hiervon bildet nur die Weitergabe der Software samt Lizenzschlüssel an Dritte bei gleichzeitiger Löschung der Software und des Lizenzschlüssels beim Käufer.
  3. Zur unbeschränkten Nutzung der Software hat der Käufer den Keycode (Lizenzschlüssel) nach Installation der Software in den dafür vorgesehenen Feldern einzugeben.

 

§10 Schlussbestimmungen

  1. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmungen.